Kosten für unsere Tagespflege
Bei einem vorliegenden Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten
Liegt eine Pflegeeinstufung vor, besteht unabhängig von Pflegegeld oder Pflegesachleistung der Anspruch auf Tagespflege. Der Besuch unserer Tagespflege wird von der Pflegekasse bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen übernommen – und zwar zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen. Das bedeutet: Ihre bestehenden Leistungen werden nicht gekürzt, wenn Sie unsere Tagespflege in Anspruch nehmen. Die entstehenden Pflegekosten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Welche individuellen Ansprüche Ihnen zustehen, erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Tagespflege
Ab 01. Januar 2025 kann die Tagespflege ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. das Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen betragen ab dem 01.01.2025
bei Pflegegrad II = 721 EUR
bei Pflegegrad III = 1.357 EUR
bei Pflegegrad IV = 1.685 EUR
bei Pflegegrad V = 2.085 EUR
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 131 EUR. Gemeinsam finden wir eine Lösung, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Rufen Sie uns für nähere Informationen und Terminvereinbarungen an.